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II. ÜBERFAHRT. XIX II. Überfahrt von Europa nach den Vereinigten Staaten.

Für die Reise nach Nordamerika kommen hauptsächlich fol-
gende
Dampferlinien in Betracht.

I. Norddeutscher Lloyd in Bremen. Die Schnelldampfer Spree,
Havel, Lahn, Saale, Trave, Aller, Ems, Elbe
fahren vom März bis
Oktober Di. und Sa., im Winter Di. von Bremen über Southampton
nach New York
(3558 Seemeilen, in -8 Tagen); Fahrpreis
I. Kajüte im Winter 300-500, im Sommer 450-550 M, II. Kaj.
225-300 M (von Southampton I. Kaj. 285-495, II. Kaj. 225-270 M).
Auf Retourbillette tritt eine Fahrpreis-Ermäßigung von 10% ein.

Die Überfahrtspreise schließen volle Beköstigung ein mit Ausnahme
von Getränken. Die Kajüten-Reisenden erhalten vollständige Betten, Bett-
wäsche
und Handtücher. Für Kinder von 1-12 Jahren wird der halbe Fahr-
preis
berechnet, wenn zwei eventuell ein Bett benutzen.

Auf jedem Schiffe ist ein staatlich geprüfter Arzt angestellt; derselbe
ist verpflichtet, den Reisenden, die während der Reise erkranken, un-
entgeltlich
Beistand zu leisten, wird aber auf Wunsch für seine Dienste
eine Rechnung ausstellen. Die verabreichten Arzneien sind frei.

Die Reisenden haben sich an Bord nach den Bestimmungen der Schiffs-
ordnung
zu richten und den Anordnungen des Kapitäns nachzukommmen[nachkommen].
Das Rauchen ist nur in den Rauchzimmern und auf dem Deck gestattet.
Geistige Getränke, Wein, Bier etc. sind an Bord zu festgesetzten Preisen
zu erhalten und ist es keinem Reisenden gestattet, solche bei sich zu führen.

Packete, geschlossene Briefe oder Dokumente dürfen von keinem Rei-
senden
zur Beförderung angenommen werden, sondern sind gleich nach
Ankunft an Bord an den Zahlmeister abzugeben. Gelder, Wertpapiere
und sonstige wertvolle Gegenstände können, versiegelt und mit dem Namen
des Eigentümers versehen, dem Kapitän zur Aufbewahrung während der
Fahrt, jedoch ohne Gewährleistung der Gesellschaft, eingehändigt werden.

Ereignisse höherer Gewalt vorbehalten, gehen die Dampfer unabänderlich
an den festgesetzten Tagen ab. Die Fahrkarten für Kajüte werden bis Abends
6 Uhr vor dem Tage der Abfahrt in den Geschäftsräumen des Norddeutschen
Lloyd in Bremen, Papenstraße 5, ausgegeben. Reisende, welche ihre Fahr-
karten
nicht rechtzeitig einlösen, verlieren unter Umständen das Anrecht
auf die Überfahrt und das eingezahlte Handgeld.

Einen Passagierschein für die Überfahrt bestelle man möglichst früh-
zeitig
(mindestens 4-6 Wochen vor der Abreise). Zur Sicherung eines
Platzes ist die Einzahlung eines Handgeldes von M 100 für jeden Platz in
der Ersten Kajüte, von M 50 für jeden Platz in der Zweiten Kajüte erfor-
derlich
. Bei allen Handgeldsendungen ist auf der Postanweisung oder im
Briefe ausdrücklich zu bemerken, für welches Schiff und welchen Abgangs-
tag
die Plätze gesichert werden sollen. Nur nach Bezahlung dieses Hand-
geldes
, welches später bei Entrichtung des Fahrgeldes in Abzug gebracht
wird, sind die Plätze als fest belegt zu betrachten, vorausgesetzt, daß solche
beim Eintreffen der Anmeldung für die gewünschte Fahrt noch frei sind.
Auf Bestellung ohne Beifügung des Handgeldes werden keine Plätze belegt.

Diener und Dienerinnen erhalten Plätze in der II. Kajüte mit der Er-
laubnis
des Zutritts zur I. Kajüte; wird für dieselben ein Bett in der
I. Kajüte gewünscht, so ist der volle Preis für I. Kajüte zu zahlen.

An Reisegepäck hat jeder Erwachsene ½ Kubikmeter frei, Dienst-
boten
und Kinder von 1-12 Jahren die Hälfte.

Das Gepäck muß in Koffern, Kisten, Reisesäcken gut verpackt und
jedes Stück mit dem vollen Namen des Eigentümers versehen sein und
kann unter der Adresse Norddeutscher Lloyd, Bremen im voraus abge-
sandt
werden; im Frachtbriefe ist der volle Name des Reisenden, der Tag
der Abfahrt und der Bestimmungshafen deutlich zu vermerken.

In den Kajüten können die Reisenden nur Mantel- oder Reisesäcke
bei sich behalten; Koffer, die nicht über 82cm lang, 50cm breit und 32cm