Für
die
Reise
nach
Nordamerika
kommen
hauptsächlich
fol-
gende
Dampferlinien
in
Betracht.
I.
Norddeutscher
Havel,
Lahn,
Saale,
Trave,
Aller,
Ems,
Elbe
fahren
vom
März
bis
Oktober
Di.
und
Sa.,
im
Winter
Di.
von
Bremen
über
Southampton
nach
New
York
(3558
Seemeilen,
in
7½-8
Tagen);
Fahrpreis
I.
Kajüte
im
Winter
300-500,
im
Sommer
450-550
M,
II.
Kaj.
225-300
M
(von
Southampton
I.
Kaj.
285-495,
II.
Kaj.
225-270
M).
Auf
Retourbillette
tritt
eine
Fahrpreis-Ermäßigung
von
10%
ein.
Die
Überfahrtspreise
schließen
volle
Beköstigung
ein
mit
Ausnahme
von
Getränken.
Die
Kajüten-Reisenden
erhalten
vollständige
Betten,
Bett-
wäsche
und
Handtücher.
Für
Kinder
von
1-12
Jahren
wird
der
halbe
Fahr-
preis
berechnet,
wenn
zwei
eventuell
ein
Bett
benutzen.
Auf
jedem
Schiffe
ist
ein
staatlich
geprüfter
Arzt
ist
verpflichtet,
den
Reisenden,
die
während
der
Reise
erkranken,
un-
entgeltlich
Beistand
zu
leisten,
wird
aber
auf
Wunsch
für
seine
Dienste
eine
Rechnung
ausstellen.
Die
verabreichten
Arzneien
sind
frei.
Die
Reisenden
haben
sich
an
Bord
nach
den
Bestimmungen
der
Schiffs-
ordnung
zu
richten
und
den
Anordnungen
des
Kapitäns
Das
Rauchen
ist
nur
in
den
Rauchzimmern
und
auf
dem
Deck
gestattet.
Geistige
Getränke,
Wein,
Bier
etc.
sind
an
Bord
zu
festgesetzten
Preisen
zu
erhalten
und
ist
es
keinem
Reisenden
gestattet,
solche
bei
sich
zu
führen.
Packete,
geschlossene
Briefe
oder
Dokumente
dürfen
von
keinem
Rei-
senden
zur
Beförderung
angenommen
werden,
sondern
sind
gleich
nach
Ankunft
an
Bord
an
den
Zahlmeister
und
sonstige
wertvolle
Gegenstände
können,
versiegelt
und
mit
dem
Namen
des
Eigentümers
versehen,
dem
Kapitän
Fahrt,
jedoch
ohne
Gewährleistung
der
Gesellschaft,
eingehändigt
werden.
Ereignisse
höherer
Gewalt
vorbehalten,
gehen
die
Dampfer
unabänderlich
an
den
festgesetzten
Tagen
ab.
Die
Fahrkarten
für
Kajüte
werden
bis
Abends
6
Uhr
vor
dem
Tage
der
Abfahrt
in
den
Geschäftsräumen
des
Norddeutschen
Lloyd
in
Bremen,
Papenstraße
5,
ausgegeben.
Reisende,
welche
ihre
Fahr-
karten
nicht
rechtzeitig
einlösen,
verlieren
unter
Umständen
das
Anrecht
auf
die
Überfahrt
und
das
eingezahlte
Handgeld.
Einen
Passagierschein
für
die
Überfahrt
bestelle
man
möglichst
früh-
zeitig
(mindestens
4-6
Wochen
vor
der
Abreise).
Zur
Sicherung
eines
Platzes
ist
die
Einzahlung
eines
Handgeldes
von
M
100
für
jeden
Platz
in
der
Ersten
Kajüte,
von
M
50
für
jeden
Platz
in
der
Zweiten
Kajüte
erfor-
derlich.
Bei
allen
Handgeldsendungen
ist
auf
der
Postanweisung
oder
im
Briefe
ausdrücklich
zu
bemerken,
für
welches
Schiff
und
welchen
Abgangs-
tag
die
Plätze
gesichert
werden
sollen.
Nur
nach
Bezahlung
dieses
Hand-
geldes,
welches
später
bei
Entrichtung
des
Fahrgeldes
in
Abzug
gebracht
wird,
sind
die
Plätze
als
fest
belegt
zu
betrachten,
vorausgesetzt,
daß
solche
beim
Eintreffen
der
Anmeldung
für
die
gewünschte
Fahrt
noch
frei
sind.
Auf
Bestellung
ohne
Beifügung
des
Handgeldes
werden
keine
Plätze
belegt.
Diener
laubnis
des
Zutritts
zur
I.
Kajüte;
wird
für
dieselben
ein
Bett
in
der
I.
Kajüte
gewünscht,
so
ist
der
volle
Preis
für
I.
Kajüte
zu
zahlen.
An
Reisegepäck
hat
jeder
Erwachsene
½
Kubikmeter
frei,
Dienst-
boten
Das
Gepäck
muß
in
Koffern,
Kisten,
Reisesäcken
gut
verpackt
und
jedes
Stück
mit
dem
vollen
Namen
des
Eigentümers
versehen
sein
und
kann
unter
der
Adresse
„Norddeutscher
sandt
werden;
im
Frachtbriefe
ist
der
volle
Name
des
Reisenden,
der
Tag
der
Abfahrt
und
der
Bestimmungshafen
deutlich
zu
vermerken.
In
den
Kajüten
können
die
Reisenden
nur
Mantel-
oder
Reisesäcke
bei
sich
behalten;
Koffer,
die
nicht
über
82cm
lang,
50cm
breit
und
32cm